Dieser Grundsatz wird nur von 3 % der Bevölkerung in Deutschland befolgt. 77 % haben kein Testament und 20 % der Testamente sind mangelhaft. So entsteht unnötiger Streit unter den Angehörigen, langwierige Gerichtsprozesse, Kosten für Anwälte und Erbschaftsteuer und das Risiko, dass Ihr Lebenswerk untergeht oder zerschlagen wird.
Als Steuerberater haben wir täglich mit komplexen Beratungssituation zu tun.
Neben den klassischen Aufgaben eines Steuerberaters (Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, Jahresabschlusserstellung, Steuererklärungen) werden auch umfassende betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen von den Mandanten an mich herangetragen.
Um den Mandanten unserer Steuerberatungskanzlei einen ganzheitlichen Beratungsansatz mit individuellen Lösungen bieten zu können, bedarf es daher einiger Spezialkenntnisse.
Als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) sowie als Fachberater für Unternehmensnachfolge (ASW e.V.) decke ich als Partner der Steuerberatungssozietät zwei der für mittelständische Betriebe wie auch für Privatpersonen wichtigsten Themengebiete ab.